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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10   

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https://dejure.org/2012,126865
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10 (https://dejure.org/2012,126865)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2012 - L 4 KR 549/10 (https://dejure.org/2012,126865)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2012 - L 4 KR 549/10 (https://dejure.org/2012,126865)
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  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Zwar steht der Zugrundelegung der AU-Feststellung im Reha-Entlassungsbericht nicht entgegen, dass die AU nicht von einem niedergelassenen Vertragsarzt auf einem entsprechenden Vordruck nach den AU-Richtlinien erfolgte (siehe zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, Rn. 13).

    Die Feststellung von AU auf unbefristete Dauer bzw. - als häufig gewählte Formulierung - ?bis auf Weiteres? ist rechtlich nicht zu beanstanden und wurde sowohl vom BSG als auch vom erkennenden Senat in entsprechenden Fallkonstellationen als wirksam zu Grunde gelegt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, Rn. 12; erkennender Senat im Urteil vom 11. Januar 2011, L 4 KR 446/09; ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 1. Senat, Beschluss vom 4. November 2008, L 1 KR 273/08 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09

    Krankenversicherung - Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs - Vorlage von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Die Feststellung von AU auf unbefristete Dauer bzw. - als häufig gewählte Formulierung - ?bis auf Weiteres? ist rechtlich nicht zu beanstanden und wurde sowohl vom BSG als auch vom erkennenden Senat in entsprechenden Fallkonstellationen als wirksam zu Grunde gelegt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, Rn. 12; erkennender Senat im Urteil vom 11. Januar 2011, L 4 KR 446/09; ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 1. Senat, Beschluss vom 4. November 2008, L 1 KR 273/08 ER).

    Es entspricht der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung der beiden für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen Senate des LSG Niedersachsen-Bremen, dass eine zeitliche Begrenzung der AU auf 14 Tage von der gesetzlichen Krankenkasse nicht auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden kann und daher ohne rechtliche Folge bleiben muss (erkennender Senat in L 4 KR 446/09. a.a.O.; 1. Senat des LSG im Beschluss vom 27. Juli 2010, L 1 KR 281/10 B ER).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Schließlich hat der Kläger aufgrund der vorgenannten Sachumstände auch - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG - alles Zumutbare und in seiner Macht stehende getan, um seine Ansprüche zu wahren (siehe etwa: BSG, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 30/04 R, Rn. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 1 KR 281/10

    Zahlung von Krankengeld; Keine gesetzliche Nachweispflicht alle 14 Tage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Es entspricht der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung der beiden für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen Senate des LSG Niedersachsen-Bremen, dass eine zeitliche Begrenzung der AU auf 14 Tage von der gesetzlichen Krankenkasse nicht auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden kann und daher ohne rechtliche Folge bleiben muss (erkennender Senat in L 4 KR 446/09. a.a.O.; 1. Senat des LSG im Beschluss vom 27. Juli 2010, L 1 KR 281/10 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 384/10

    Krankenversicherung - Krankengeld - Auszahlung auf der Grundlage sog

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Auch lässt der Senat zu Gunsten der Beklagten offen, ob das Akzeptieren der unbefristeten Auszahlscheine vom 25. Juni und 7. August 2009 die Beklagte aus Gründen von Treu und Glauben daran hindert, sich auf die fehlende Befristung nach Entlassung aus der Reha zu berufen (siehe hierzu etwa: LSG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2012, L 11 KR 384/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2008 - L 1 KR 273/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Die Feststellung von AU auf unbefristete Dauer bzw. - als häufig gewählte Formulierung - ?bis auf Weiteres? ist rechtlich nicht zu beanstanden und wurde sowohl vom BSG als auch vom erkennenden Senat in entsprechenden Fallkonstellationen als wirksam zu Grunde gelegt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, Rn. 12; erkennender Senat im Urteil vom 11. Januar 2011, L 4 KR 446/09; ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 1. Senat, Beschluss vom 4. November 2008, L 1 KR 273/08 ER).
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